Was die Firma mit jeder Frage wissen will, kurze Beispielantworten, wie Sie Lohn und Eintritt nennen und welche Fragen das Gesetz ausschliesst.
Die meisten Vorstellungsgespräch Fragen drehen sich um fünf Dinge: wer Sie sind, warum Sie wechseln, was Sie bisher erreicht haben, wie Sie in schwierigen Lagen handeln und die Rahmenbedingungen wie Lohn, Eintritt und Kündigungsfrist. In der Schweiz kommen zwei Dinge dazu, die anderswo seltener sind: Fragen zu Ihren Arbeitszeugnissen und ein spontaner Wechsel in eine andere Landessprache oder ins Englische.
Das RAV-Portal arbeit.swiss rät: «Bereiten Sie sich auf typische Fragen des Arbeitgebers vor», also zu Werdegang, Fähigkeiten, Motivation und Eignung. Hier finden Sie die Fragen nach Gesprächsphase geordnet, mit dem, was die Firma wissen will, und kurzen Beispielantworten. Am Schluss: welche Fragen das Gleichstellungsgesetz und das Obligationenrecht ausschliessen.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Erstgespräch in einer Schweizer Firma dauert oft eine Stunde und folgt einem ähnlichen Muster. Wer die Phasen kennt, weiss, welche Art Frage gerade kommt:
| Phase | Typische Fragen | Was die Firma prüft |
|---|---|---|
| Einstieg | «Haben Sie gut hergefunden?» «Erzählen Sie etwas über sich.» | Wie Sie sich in zwei Minuten zusammenfassen |
| Werdegang | «Warum haben Sie damals gewechselt?» «Was steht in Ihrem letzten Zeugnis?» | Ob Ihr Lebenslauf eine stimmige Geschichte erzählt |
| Motivation | «Warum wir?» «Was wissen Sie über unsere Firma?» | Ob Sie sich mit der Stelle befasst haben |
| Verhalten | «Erzählen Sie von einem Konflikt im Team.» | Wie Sie wirklich handeln, nicht wie Sie sich beschreiben |
| Rahmen | «Wie hoch ist Ihre Lohnvorstellung?» «Wann könnten Sie anfangen?» | Ob Lohn und Termin zusammenpassen |
| Ihre Fragen | «Haben Sie noch Fragen an uns?» | Ihr Interesse an der Stelle |
Bei Verhaltensfragen hilft die STAR-Methode: Situation, Aufgabe, was Sie getan haben, Ergebnis. Halten Sie das Ergebnis konkret, etwa «die Durchlaufzeit sank von drei auf zwei Tage», und nicht «es lief dann besser».
Die Firma will keine Lebensgeschichte, sondern eine kurze berufliche Zusammenfassung, die zur Stelle führt. Drei Teile reichen: was Sie heute machen, ein Ergebnis, auf das Sie stolz sind, und warum diese Stelle der nächste logische Schritt ist.
«Ich arbeite seit vier Jahren als Sachbearbeiterin Debitoren bei einem Logistikunternehmen in Basel. Letztes Jahr habe ich das Mahnwesen auf ein neues System umgestellt und die Kolleginnen in Liestal geschult. Jetzt möchte ich mehr Verantwortung im ganzen Rechnungswesen, und genau das bietet Ihre Stelle.» (Beispiel für diesen Ratgeber geschrieben.)
Wechselt das Gespräch danach ins Französische, sagen Sie dieselben drei Teile noch einmal kürzer. Darauf kommen wir weiter unten zurück.
Nennen Sie zwei Stärken, die im Stelleninserat vorkommen, und belegen Sie jede mit einem Beispiel. Bei der Schwäche zählt, dass sie echt ist und dass Sie zeigen, was Sie dagegen tun. Floskeln wie «Ich bin zu perfektionistisch» kennen Personalverantwortliche zur Genüge.
«Ich habe früher zu lange gezögert, bevor ich um Hilfe gebeten habe. Heute frage ich nach einer halben Stunde ohne Fortschritt im Team nach, und das spart uns allen Zeit.» (Beispiel.)
Ein Schweizer Detail: Ihre Arbeitszeugnisse liegen der Firma oft schon vor. Wählen Sie Stärken, die dort ebenfalls erwähnt sind. Dann passen Gespräch und Dossier zusammen.
Die Firma will hören, dass Sie sich mit ihr befasst haben. Verbinden Sie zwei Punkte aus dem Stelleninserat oder von der Website mit Ihrer eigenen Erfahrung. «Sie sind ein bekanntes Unternehmen» reicht nicht.
«Im Inserat steht, dass Sie die Kundenberatung in der Romandie ausbauen. Ich habe zwei Jahre in Freiburg gearbeitet und betreue heute schon Kunden auf Deutsch und Französisch. Das möchte ich in einer grösseren Rolle einsetzen.» (Beispiel.)
Drei Dinge genügen: was die Firma anbietet, eine aktuelle Neuigkeit und etwas über die Abteilung, die sucht. Website, Medienmitteilungen und LinkedIn liefern das in einer halben Stunde.
Die Firma prüft, ob die Stelle zu Ihren Zielen passt und ob Sie bleiben. Nennen Sie eine Richtung, die mit der Stelle zu tun hat, etwa mehr fachliche Tiefe oder eine erste Führungsaufgabe, ohne einen bestimmten Titel zu verlangen.
Sprechen Sie über das, was Sie suchen, nicht über das, was Sie stört. Kritik am jetzigen Arbeitgeber wirkt in der Schweiz besonders schnell unprofessionell.
«Ich habe in meinem Team viel gelernt. Für eine Leitungsfunktion müsste ich aber noch Jahre warten, und Ihre Stelle bietet genau diesen Schritt.» (Beispiel.)
Manche Firmen lesen die Zeugnisse genau und fragen nach einer Formulierung oder einer fehlenden Angabe. Lesen Sie Ihre eigenen Zeugnisse vor dem Gespräch noch einmal und überlegen Sie, wie Sie jede Stelle in zwei Sätzen erklären.
Kurz und ehrlich: Weiterbildung, Familie, Reise, Stellensuche. Ein Satz zur Lücke, ein Satz dazu, was Sie in der Zeit gemacht oder gelernt haben, dann zurück zur Stelle.
Wählen Sie einen echten, aber nicht dramatischen Fehler, erzählen Sie ihn nach STAR und schliessen Sie mit dem, was Sie seither anders machen.
Steht im Inserat «gute Französischkenntnisse» oder «verhandlungssicheres Englisch», prüfen viele Firmen das direkt: «Können wir kurz auf Französisch weitermachen?» Meist folgen zwei, drei einfache Fragen, etwa nach Ihrer aktuellen Aufgabe oder warum Sie sich beworben haben.
In der Schweiz sagt man meist Lohnvorstellung, und sie wird oft als Bruttojahreslohn in CHF genannt. arbeit.swiss schreibt: «Die Gehaltsverhandlung ist oft ein anspruchsvoller Teil des Bewerbungsgesprächs» und rät «Bleiben Sie realistisch», gestützt auf Ihre Leistung und Ihre Qualifikationen. Als Hilfe verweist die Seite auf den Nationalen Lohnrechner des Bundes und auf eine Lohnübersicht nach Beruf und Kanton von jobs.ch.
Drei Dinge, die Sie vor dem Gespräch klären:
«Mit meiner Erfahrung und den Aufgaben dieser Stelle stelle ich mir einen Jahreslohn brutto im Bereich von … bis … Franken vor. Wie ist der Lohn bei Ihnen aufgeteilt?» (Beispiel, die Beträge setzen Sie selbst ein.)
Die Antwort hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab. Schauen Sie zuerst in Ihren Vertrag. Steht dort nichts anderes, gilt Art. 335c des Obligationenrechts: Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis «im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden». Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag geändert werden.
«Meine Kündigungsfrist beträgt zwei Monate auf Ende Monat. Wenn ich diesen Monat kündige, kann ich am ersten Tag des übernächsten Monats beginnen.» (Beispiel.)
Was nach der Zusage kommt, also Referenzen, Vertrag und Probezeit, steht im Ratgeber zum Ablauf beim Bewerbungsgespräch in der Schweiz.
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) sagt in Art. 3: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen «aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft». Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die Anstellung.
Dazu kommt Art. 328b OR: Der Arbeitgeber darf Daten über Arbeitnehmende nur bearbeiten, «soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind». Fragen nach Heiratsplänen, Kinderwunsch oder Schwangerschaft haben mit der Eignung für die Stelle in aller Regel nichts zu tun.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall helfen eine kantonale Schlichtungsstelle, eine Gewerkschaft oder eine Anwältin.
Beantworten Sie jede Frage laut, nehmen Sie sich mit dem Handy auf, hören Sie zu und streichen Sie, was nicht nötig ist. Dann ein Durchgang mit jemandem, der nachfragt. Wie Sie die Woche vor dem Termin einteilen, zeigt der Ratgeber Vorstellungsgespräch vorbereiten.
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Externe Seiten, auf die sich die Tipps oben stützen, geöffnet und geprüft am genannten Tag.
«Erzählen Sie etwas über sich», «Warum möchten Sie wechseln?», «Warum wir?», «Was sind Ihre Stärken und Schwächen?», «Erzählen Sie von einem Konflikt», «Wie hoch ist Ihre Lohnvorstellung?» und «Wann könnten Sie anfangen?».
Meist als Bruttojahreslohn in CHF, gern als Spanne. Fragen Sie, ob der Lohn in 12 oder 13 Monatslöhnen ausbezahlt wird. arbeit.swiss rät, realistisch zu bleiben und sich auf Leistung und Qualifikationen zu stützen.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet in Art. 3 jede Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, auch unter Berufung auf Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft, und zwar ausdrücklich bei der Anstellung. Nach Art. 328b OR darf der Arbeitgeber nur Daten bearbeiten, die die Eignung für die Stelle betreffen.
Nennen Sie Ihre Kündigungsfrist laut Vertrag. Ohne andere Abrede gilt nach der Probezeit Art. 335c OR: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten, danach drei Monate, je auf Ende Monat.
Wenn die Sprache im Inserat steht, rechnen Sie damit, dass die Firma sie kurz testet. Bereiten Sie Vorstellung und Motivation in dieser Sprache vor und geben Sie Ihr Niveau ehrlich an.
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