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Vorstellungsgespräch Fragen Bewerbungsgespräch Fragen und Antworten für die Schweiz

Was die Firma mit jeder Frage wissen will, kurze Beispielantworten, wie Sie Lohn und Eintritt nennen und welche Fragen das Gesetz ausschliesst.

Gestützt auf das Obligationenrecht und das Gleichstellungsgesetz (fedlex.admin.ch) sowie arbeit.swiss, geprüft am 28. Oktober 2026.
Kurze Antwort

Welche Fragen kommen im Vorstellungsgespräch in der Schweiz?

Die meisten Vorstellungsgespräch Fragen drehen sich um fünf Dinge: wer Sie sind, warum Sie wechseln, was Sie bisher erreicht haben, wie Sie in schwierigen Lagen handeln und die Rahmenbedingungen wie Lohn, Eintritt und Kündigungsfrist. In der Schweiz kommen zwei Dinge dazu, die anderswo seltener sind: Fragen zu Ihren Arbeitszeugnissen und ein spontaner Wechsel in eine andere Landessprache oder ins Englische.

Das RAV-Portal arbeit.swiss rät: «Bereiten Sie sich auf typische Fragen des Arbeitgebers vor», also zu Werdegang, Fähigkeiten, Motivation und Eignung. Hier finden Sie die Fragen nach Gesprächsphase geordnet, mit dem, was die Firma wissen will, und kurzen Beispielantworten. Am Schluss: welche Fragen das Gleichstellungsgesetz und das Obligationenrecht ausschliessen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fragen kommen in Phasen: Einstieg, Werdegang, Motivation, Verhalten, Rahmen, Ihre Fragen.
  • «Erzählen Sie etwas über sich» in zwei Minuten: heute, ein Ergebnis, warum diese Stelle.
  • Bereiten Sie Vorstellung und Motivation in jeder Sprache vor, die im Inserat steht.
  • Die Lohnvorstellung nennen Sie meist als Bruttojahreslohn in CHF.
  • Ohne andere Abrede gilt die Kündigungsfrist nach Art. 335c OR.
  • Das Gleichstellungsgesetz verbietet Benachteiligung aufgrund des Geschlechts auch bei der Anstellung.
Der rote Faden

Bewerbungsgespräch Fragen nach Gesprächsphase

Ein Erstgespräch in einer Schweizer Firma dauert oft eine Stunde und folgt einem ähnlichen Muster. Wer die Phasen kennt, weiss, welche Art Frage gerade kommt:

PhaseTypische FragenWas die Firma prüft
Einstieg«Haben Sie gut hergefunden?» «Erzählen Sie etwas über sich.»Wie Sie sich in zwei Minuten zusammenfassen
Werdegang«Warum haben Sie damals gewechselt?» «Was steht in Ihrem letzten Zeugnis?»Ob Ihr Lebenslauf eine stimmige Geschichte erzählt
Motivation«Warum wir?» «Was wissen Sie über unsere Firma?»Ob Sie sich mit der Stelle befasst haben
Verhalten«Erzählen Sie von einem Konflikt im Team.»Wie Sie wirklich handeln, nicht wie Sie sich beschreiben
Rahmen«Wie hoch ist Ihre Lohnvorstellung?» «Wann könnten Sie anfangen?»Ob Lohn und Termin zusammenpassen
Ihre Fragen«Haben Sie noch Fragen an uns?»Ihr Interesse an der Stelle

Bei Verhaltensfragen hilft die STAR-Methode: Situation, Aufgabe, was Sie getan haben, Ergebnis. Halten Sie das Ergebnis konkret, etwa «die Durchlaufzeit sank von drei auf zwei Tage», und nicht «es lief dann besser».

Der Einstieg

«Erzählen Sie etwas über sich»

Die Firma will keine Lebensgeschichte, sondern eine kurze berufliche Zusammenfassung, die zur Stelle führt. Drei Teile reichen: was Sie heute machen, ein Ergebnis, auf das Sie stolz sind, und warum diese Stelle der nächste logische Schritt ist.

«Ich arbeite seit vier Jahren als Sachbearbeiterin Debitoren bei einem Logistikunternehmen in Basel. Letztes Jahr habe ich das Mahnwesen auf ein neues System umgestellt und die Kolleginnen in Liestal geschult. Jetzt möchte ich mehr Verantwortung im ganzen Rechnungswesen, und genau das bietet Ihre Stelle.» (Beispiel für diesen Ratgeber geschrieben.)

Wechselt das Gespräch danach ins Französische, sagen Sie dieselben drei Teile noch einmal kürzer. Darauf kommen wir weiter unten zurück.

Selbstbild

Stärken und Schwächen im Vorstellungsgespräch

Nennen Sie zwei Stärken, die im Stelleninserat vorkommen, und belegen Sie jede mit einem Beispiel. Bei der Schwäche zählt, dass sie echt ist und dass Sie zeigen, was Sie dagegen tun. Floskeln wie «Ich bin zu perfektionistisch» kennen Personalverantwortliche zur Genüge.

«Ich habe früher zu lange gezögert, bevor ich um Hilfe gebeten habe. Heute frage ich nach einer halben Stunde ohne Fortschritt im Team nach, und das spart uns allen Zeit.» (Beispiel.)

Ein Schweizer Detail: Ihre Arbeitszeugnisse liegen der Firma oft schon vor. Wählen Sie Stärken, die dort ebenfalls erwähnt sind. Dann passen Gespräch und Dossier zusammen.

Warum diese Stelle

Fragen zur Motivation

«Warum möchten Sie bei uns arbeiten?»

Die Firma will hören, dass Sie sich mit ihr befasst haben. Verbinden Sie zwei Punkte aus dem Stelleninserat oder von der Website mit Ihrer eigenen Erfahrung. «Sie sind ein bekanntes Unternehmen» reicht nicht.

«Im Inserat steht, dass Sie die Kundenberatung in der Romandie ausbauen. Ich habe zwei Jahre in Freiburg gearbeitet und betreue heute schon Kunden auf Deutsch und Französisch. Das möchte ich in einer grösseren Rolle einsetzen.» (Beispiel.)

«Was wissen Sie über uns?»

Drei Dinge genügen: was die Firma anbietet, eine aktuelle Neuigkeit und etwas über die Abteilung, die sucht. Website, Medienmitteilungen und LinkedIn liefern das in einer halben Stunde.

«Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?»

Die Firma prüft, ob die Stelle zu Ihren Zielen passt und ob Sie bleiben. Nennen Sie eine Richtung, die mit der Stelle zu tun hat, etwa mehr fachliche Tiefe oder eine erste Führungsaufgabe, ohne einen bestimmten Titel zu verlangen.

Lebenslauf und Zeugnisse

Vorstellungsgespräch Fragen und Antworten zu Werdegang und Zeugnissen

«Warum möchten Sie Ihre jetzige Stelle verlassen?»

Sprechen Sie über das, was Sie suchen, nicht über das, was Sie stört. Kritik am jetzigen Arbeitgeber wirkt in der Schweiz besonders schnell unprofessionell.

«Ich habe in meinem Team viel gelernt. Für eine Leitungsfunktion müsste ich aber noch Jahre warten, und Ihre Stelle bietet genau diesen Schritt.» (Beispiel.)

«In Ihrem Zeugnis steht … Was heisst das?»

Manche Firmen lesen die Zeugnisse genau und fragen nach einer Formulierung oder einer fehlenden Angabe. Lesen Sie Ihre eigenen Zeugnisse vor dem Gespräch noch einmal und überlegen Sie, wie Sie jede Stelle in zwei Sätzen erklären.

«Wie erklären Sie diese Lücke im Lebenslauf?»

Kurz und ehrlich: Weiterbildung, Familie, Reise, Stellensuche. Ein Satz zur Lücke, ein Satz dazu, was Sie in der Zeit gemacht oder gelernt haben, dann zurück zur Stelle.

«Was war Ihr grösster Fehler?»

Wählen Sie einen echten, aber nicht dramatischen Fehler, erzählen Sie ihn nach STAR und schliessen Sie mit dem, was Sie seither anders machen.

Typisch Schweiz

Fragen im Vorstellungsgespräch in einer anderen Sprache

Steht im Inserat «gute Französischkenntnisse» oder «verhandlungssicheres Englisch», prüfen viele Firmen das direkt: «Können wir kurz auf Französisch weitermachen?» Meist folgen zwei, drei einfache Fragen, etwa nach Ihrer aktuellen Aufgabe oder warum Sie sich beworben haben.

  • Bereiten Sie Ihre Vorstellung und Ihre Motivation in jeder Sprache vor, die im Inserat steht.
  • Geben Sie Ihr Niveau ehrlich an. Ein überschätztes Niveau fällt im Gespräch sofort auf.
  • Wenn Sie ein Wort nicht finden, umschreiben Sie es. Das zeigt mehr Sicherheit als langes Schweigen.
Lohn in CHF

Gehaltsvorstellung im Vorstellungsgespräch

In der Schweiz sagt man meist Lohnvorstellung, und sie wird oft als Bruttojahreslohn in CHF genannt. arbeit.swiss schreibt: «Die Gehaltsverhandlung ist oft ein anspruchsvoller Teil des Bewerbungsgesprächs» und rät «Bleiben Sie realistisch», gestützt auf Ihre Leistung und Ihre Qualifikationen. Als Hilfe verweist die Seite auf den Nationalen Lohnrechner des Bundes und auf eine Lohnübersicht nach Beruf und Kanton von jobs.ch.

Drei Dinge, die Sie vor dem Gespräch klären:

  • Nennen Sie eine Spanne oder einen Betrag als Jahreslohn brutto und sagen Sie dazu, dass es um den Jahreslohn geht.
  • Fragen Sie, ob der Lohn in 12 oder 13 Monatslöhnen ausbezahlt wird und ob es einen Bonus gibt.
  • Denken Sie an den Kanton: Die Lebenskosten unterscheiden sich, und damit auch die üblichen Löhne.

«Mit meiner Erfahrung und den Aufgaben dieser Stelle stelle ich mir einen Jahreslohn brutto im Bereich von … bis … Franken vor. Wie ist der Lohn bei Ihnen aufgeteilt?» (Beispiel, die Beträge setzen Sie selbst ein.)

Rahmenbedingungen

«Wann könnten Sie anfangen?» Eintritt und Kündigungsfrist

Die Antwort hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab. Schauen Sie zuerst in Ihren Vertrag. Steht dort nichts anderes, gilt Art. 335c des Obligationenrechts: Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis «im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden». Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag geändert werden.

«Meine Kündigungsfrist beträgt zwei Monate auf Ende Monat. Wenn ich diesen Monat kündige, kann ich am ersten Tag des übernächsten Monats beginnen.» (Beispiel.)

Was nach der Zusage kommt, also Referenzen, Vertrag und Probezeit, steht im Ratgeber zum Ablauf beim Bewerbungsgespräch in der Schweiz.

Was das Gesetz sagt

Unzulässige Fragen: Gleichstellungsgesetz und Obligationenrecht

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) sagt in Art. 3: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen «aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft». Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die Anstellung.

Dazu kommt Art. 328b OR: Der Arbeitgeber darf Daten über Arbeitnehmende nur bearbeiten, «soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind». Fragen nach Heiratsplänen, Kinderwunsch oder Schwangerschaft haben mit der Eignung für die Stelle in aller Regel nichts zu tun.

  • Ruhig nachfragen: «Wie hängt diese Frage mit der Stelle zusammen?» ist eine höfliche Antwort.
  • Was das Gesetz vorsieht: Besteht die Diskriminierung in der Ablehnung einer Anstellung, hat die betroffene Person nach Art. 5 Abs. 2 GlG «lediglich Anspruch auf eine Entschädigung», also nicht auf die Stelle selbst.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall helfen eine kantonale Schlichtungsstelle, eine Gewerkschaft oder eine Anwältin.

Üben

So üben Sie die Fragen

Beantworten Sie jede Frage laut, nehmen Sie sich mit dem Handy auf, hören Sie zu und streichen Sie, was nicht nötig ist. Dann ein Durchgang mit jemandem, der nachfragt. Wie Sie die Woche vor dem Termin einteilen, zeigt der Ratgeber Vorstellungsgespräch vorbereiten.

ClapAssist versteht Deutsch, Französisch, Englisch und viele weitere Sprachen. Machen Sie ein Probegespräch in Teams oder Meet mit einer Kollegin, dann sehen Sie, wie die App Antworten aus Ihrem Lebenslauf baut. Am Tag selbst zeigt die KI für Vorstellungsgespräch von ClapAssist Vorschläge in Echtzeit in Teams, Zoom und Meet. Prüfen Sie vorher, ob der Arbeitgeber KI-Hilfe erlaubt.

Quellen

Externe Seiten, auf die sich die Tipps oben stützen, geöffnet und geprüft am genannten Tag.

Md Emteshal, Autor dieses Ratgebers

Geschrieben von Md Emteshal

Md Emteshal hat 2 Jahre Erfahrung im Bereich SEO und schreibt Ratgeber für ClapAssist, ist aber weder Recruiter noch Karrierecoach. Die Tipps in diesen Ratgebern stützen sich auf die Quellen auf jeder Seite, die vor der Veröffentlichung geöffnet und geprüft werden.

Fragen

Häufige Fragen zu Fragen im Vorstellungsgespräch

Welche Fragen werden im Vorstellungsgespräch am häufigsten gestellt?

«Erzählen Sie etwas über sich», «Warum möchten Sie wechseln?», «Warum wir?», «Was sind Ihre Stärken und Schwächen?», «Erzählen Sie von einem Konflikt», «Wie hoch ist Ihre Lohnvorstellung?» und «Wann könnten Sie anfangen?».

Wie nenne ich meine Gehaltsvorstellung in der Schweiz?

Meist als Bruttojahreslohn in CHF, gern als Spanne. Fragen Sie, ob der Lohn in 12 oder 13 Monatslöhnen ausbezahlt wird. arbeit.swiss rät, realistisch zu bleiben und sich auf Leistung und Qualifikationen zu stützen.

Darf man im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft fragen?

Das Gleichstellungsgesetz verbietet in Art. 3 jede Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, auch unter Berufung auf Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft, und zwar ausdrücklich bei der Anstellung. Nach Art. 328b OR darf der Arbeitgeber nur Daten bearbeiten, die die Eignung für die Stelle betreffen.

Was antworte ich auf «Wann könnten Sie anfangen?»

Nennen Sie Ihre Kündigungsfrist laut Vertrag. Ohne andere Abrede gilt nach der Probezeit Art. 335c OR: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten, danach drei Monate, je auf Ende Monat.

Muss ich im Gespräch auf Französisch oder Englisch antworten können?

Wenn die Sprache im Inserat steht, rechnen Sie damit, dass die Firma sie kurz testet. Bereiten Sie Vorstellung und Motivation in dieser Sprache vor und geben Sie Ihr Niveau ehrlich an.

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