Welche Runden kommen, wer am Tisch sitzt, wie Referenzen laufen und was das Obligationenrecht zu Vertrag und Probezeit sagt.
Ein Bewerbungsgespräch in der Schweiz ist selten ein einzelner Termin. Meist sind es zwei oder drei Runden: ein kurzes Erstgespräch, oft am Telefon oder per Video, dann ein ausführliches Gespräch mit der künftigen Vorgesetzten und manchmal eine Arbeitsprobe oder ein Assessment. Vor der Zusage holt die Firma häufig Referenzen ein. Danach folgen Arbeitsvertrag und Probezeit.
Dieser Ratgeber erklärt den ganzen Weg: wer an welchem Gespräch teilnimmt, was ein Assessment ist, wie Referenzauskünfte laufen und was das Obligationenrecht zu Vertrag und Probezeit sagt. Die einzelnen Fragen und den Vorbereitungsplan behandeln zwei eigene Ratgeber, die weiter unten verlinkt sind.
Das Wichtigste in Kürze
Die meisten Stellen finden Sie auf jobs.ch, jobup.ch, LinkedIn, auf den Karriereseiten der Firmen oder über Personalvermittler. Wer arbeitslos gemeldet ist, bekommt zudem Stellen über das RAV zugewiesen. Bewerben Sie sich meist mit einem vollständigen Dossier: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Diplome. arbeit.swiss nennt das vollständige, sorgfältig zusammengestellte Dossier «zentral für eine erfolgreiche Bewerbung».
Die Einladung kommt per E-Mail oder per Anruf. Achten Sie darauf, was darin steht: Wer nimmt teil? Wie lange dauert es? Vor Ort oder online? Gibt es einen Test oder eine Präsentation? Fehlt etwas davon, dürfen Sie freundlich nachfragen. Das wirkt nicht aufdringlich, sondern organisiert.
Jede Firma macht es etwas anders. Dieses Muster kommt aber oft vor:
| Runde | Form | Worum es geht |
|---|---|---|
| Erstkontakt | Kurzes Telefoninterview oder Videogespräch mit HR oder einer Vermittlerin | Grundlagen: Motivation, Verfügbarkeit, Lohnrahmen, Sprachen |
| Erstes Gespräch | Vor Ort oder online, mit HR und Linienvorgesetzter | Werdegang, Fachwissen, Verhalten, Passung ins Team |
| Zweites Gespräch | Mit Team, Bereichsleitung oder Geschäftsleitung | Vertiefung, oft mit Fallbeispiel, Präsentation oder Arbeitsprobe |
| Abschluss | Referenzauskünfte, dann Angebot | Bestätigung des Eindrucks, Lohn und Eintritt |
In kleinen Firmen ist es oft nur ein Gespräch mit dem Inhaber und vielleicht ein Schnuppertag. In Konzernen und in der öffentlichen Verwaltung sind drei Runden und ein Assessment keine Seltenheit. Fragen Sie am Ende jeder Runde, wie es weitergeht und bis wann Sie Bescheid bekommen.
Sitzen mehrere Personen am Tisch, sprechen Sie alle an. Schauen Sie auch die Person an, die gerade nicht fragt.
Für Führungsstellen, Traineeprogramme und manche Verwaltungsstellen gibt es ein Assessment. Das kann einen halben oder ganzen Tag dauern und mehrere Teile haben:
Fachstellen verlangen manchmal eine Arbeitsprobe: einen Text, eine Analyse, einen Codetest. Lesen Sie die Regeln jeder Aufgabe genau. Viele Firmen verbieten bei Tests ausdrücklich fremde Hilfe, auch durch KI. Wer dagegen verstösst, riskiert die Stelle.
Am selben oder am nächsten Tag lohnt sich eine kurze E-Mail an Ihre Kontaktperson: Dank für das Gespräch, ein Satz dazu, was Sie besonders angesprochen hat, und dass Sie sich auf die nächste Runde freuen würden. Drei bis vier Sätze reichen. Lange Nachträge zu Antworten, die Sie lieber anders gegeben hätten, lassen Sie weg.
Hat die Firma einen Termin für die Rückmeldung genannt, warten Sie diesen ab. Ist er ein paar Tage vorbei, dürfen Sie höflich nachfragen. Haben Sie in der Zwischenzeit ein anderes Angebot, sagen Sie es offen. Das beschleunigt oft den Entscheid.
Notieren Sie direkt nach jedem Gespräch, wer was gefragt hat. In der zweiten Runde wird oft an die erste angeknüpft, und dann wissen Sie, wo Sie stehen.
Neben den Arbeitszeugnissen holen viele Schweizer Firmen vor der Zusage telefonisch Referenzen ein. arbeit.swiss beschreibt das übliche Vorgehen so: Im Lebenslauf wird in der Regel vermerkt, «dass Referenzen auf Anfrage bekannt gegeben werden», und «ein separates Blatt mit Referenzpersonen kann auch im Rahmen des Bewerbungsgesprächs abgegeben werden».
Wird nach den Referenzen gefragt, sind Sie meist in der engsten Auswahl. Ein guter Moment, um Ihren Referenzpersonen kurz Bescheid zu geben.
Die Zusage kommt oft zuerst per Telefon, dann folgt der Vertrag. Nehmen Sie sich Zeit, ihn zu lesen: Funktion, Pensum, Lohn und wie viele Monatslöhne es gibt, Probezeit, Kündigungsfrist, Ferien. Unklares fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.
Das Obligationenrecht sieht in Art. 330b vor: Wurde das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen, muss der Arbeitgeber «spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses» schriftlich informieren über die Namen der Vertragsparteien, das Datum des Beginns, die Funktion, «den Lohn und allfällige Lohnzuschläge» und die wöchentliche Arbeitszeit.
Erst wenn der neue Vertrag unterschrieben ist, kündigen Sie die alte Stelle. Die Frist steht in Ihrem Vertrag. Ohne andere Abrede gilt nach der Probezeit Art. 335c OR, je auf das Ende eines Monats. Wie Sie das im Gespräch beim Thema Eintritt sagen, steht in unserem Ratgeber zu den Bewerbungsgespräch Fragen.
Die Probezeit ist im Obligationenrecht geregelt. Art. 335b OR sagt:
Die Probezeit gilt für beide Seiten: Auch Sie können in dieser Zeit mit kurzer Frist gehen. Nutzen Sie die ersten Wochen, um mit Ihrer Vorgesetzten früh über Erwartungen zu sprechen. Ein Gespräch nach einem Monat, «Bin ich auf dem richtigen Weg?», zeigt Initiative.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall gilt Ihr Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag, und eine Gewerkschaft oder Rechtsberatung hilft weiter.
Eine Absage nach einem Gespräch ist normal und sagt oft mehr über die Konkurrenz als über Sie. Drei Dinge helfen:
Für das nächste Gespräch lohnt sich ein fester Plan. Wie Sie die Tage davor einteilen, zeigt der Ratgeber Vorstellungsgespräch vorbereiten.
Viele erste Runden laufen heute per Video. Dort kann ClapAssist helfen: Die App hört das Gespräch auf Ihrem Computer mit, versteht Deutsch, Französisch, Englisch und viele weitere Sprachen und zeigt zu jeder Frage einen Vorschlag aus Ihrem Lebenslauf und dem Inserat. Bei einem Anruf, der nur auf dem Handy läuft, hört die App nichts.
Mehr dazu auf unserer Seite zur KI für Vorstellungsgespräch. Prüfen Sie vorher, ob der Arbeitgeber KI-Hilfe im Gespräch erlaubt. Für Assessments und Online-Tests gilt das ganz besonders.
Externe Seiten, auf die sich die Tipps oben stützen, geöffnet und geprüft am genannten Tag.
Oft zwei oder drei: ein kurzes Erstgespräch, ein ausführliches Gespräch mit der Vorgesetzten und manchmal eine Arbeitsprobe oder ein Assessment. In kleinen Firmen ist es oft nur ein Gespräch.
Ohne andere Abrede den ersten Monat (Art. 335b OR). Schriftlich kann sie auf höchstens drei Monate verlängert werden. In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen.
Viele Firmen tun das vor der Zusage telefonisch. arbeit.swiss empfiehlt, im Lebenslauf zu vermerken, dass Referenzen auf Anfrage bekannt gegeben werden, und ein Referenzblatt im Gespräch abzugeben.
Nach Art. 330b OR muss der Arbeitgeber bei unbefristeten Stellen oder Stellen über einen Monat spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich informieren über Vertragsparteien, Beginn, Funktion, Lohn und Lohnzuschläge sowie die wöchentliche Arbeitszeit.
Ein halber oder ganzer Tag mit Rollenspielen, Präsentation, Fallstudie und Tests, vor allem für Führungsstellen und Traineeprogramme. Lesen Sie die Regeln: Fremde Hilfe, auch durch KI, ist dort oft verboten.
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