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Bewerbungsgespräch Der Ablauf in der Schweiz, von der Einladung bis zur Probezeit

Welche Runden kommen, wer am Tisch sitzt, wie Referenzen laufen und was das Obligationenrecht zu Vertrag und Probezeit sagt.

Gestützt auf das Obligationenrecht (fedlex.admin.ch) und arbeit.swiss (SECO), geprüft am 28. Oktober 2026.
Kurze Antwort

Wie läuft ein Bewerbungsgespräch in der Schweiz ab?

Ein Bewerbungsgespräch in der Schweiz ist selten ein einzelner Termin. Meist sind es zwei oder drei Runden: ein kurzes Erstgespräch, oft am Telefon oder per Video, dann ein ausführliches Gespräch mit der künftigen Vorgesetzten und manchmal eine Arbeitsprobe oder ein Assessment. Vor der Zusage holt die Firma häufig Referenzen ein. Danach folgen Arbeitsvertrag und Probezeit.

Dieser Ratgeber erklärt den ganzen Weg: wer an welchem Gespräch teilnimmt, was ein Assessment ist, wie Referenzauskünfte laufen und was das Obligationenrecht zu Vertrag und Probezeit sagt. Die einzelnen Fragen und den Vorbereitungsplan behandeln zwei eigene Ratgeber, die weiter unten verlinkt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bewerbungsgespräch in der Schweiz hat oft zwei oder drei Runden.
  • Assessments und Online-Tests haben eigene Regeln, fremde Hilfe ist oft verboten.
  • Viele Firmen holen vor der Zusage Referenzen ein: Referenzpersonen vorher informieren.
  • Nach Art. 330b OR informiert der Arbeitgeber schriftlich über Funktion, Lohn und Arbeitszeit.
  • Die Probezeit dauert ohne Abrede einen Monat, höchstens drei, mit sieben Tagen Kündigungsfrist (Art. 335b OR).
Vor dem Gespräch

Von der Bewerbung zur Einladung

Die meisten Stellen finden Sie auf jobs.ch, jobup.ch, LinkedIn, auf den Karriereseiten der Firmen oder über Personalvermittler. Wer arbeitslos gemeldet ist, bekommt zudem Stellen über das RAV zugewiesen. Bewerben Sie sich meist mit einem vollständigen Dossier: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Diplome. arbeit.swiss nennt das vollständige, sorgfältig zusammengestellte Dossier «zentral für eine erfolgreiche Bewerbung».

Die Einladung kommt per E-Mail oder per Anruf. Achten Sie darauf, was darin steht: Wer nimmt teil? Wie lange dauert es? Vor Ort oder online? Gibt es einen Test oder eine Präsentation? Fehlt etwas davon, dürfen Sie freundlich nachfragen. Das wirkt nicht aufdringlich, sondern organisiert.

Schritt für Schritt

Die Runden im Bewerbungsgespräch

Jede Firma macht es etwas anders. Dieses Muster kommt aber oft vor:

RundeFormWorum es geht
ErstkontaktKurzes Telefoninterview oder Videogespräch mit HR oder einer VermittlerinGrundlagen: Motivation, Verfügbarkeit, Lohnrahmen, Sprachen
Erstes GesprächVor Ort oder online, mit HR und LinienvorgesetzterWerdegang, Fachwissen, Verhalten, Passung ins Team
Zweites GesprächMit Team, Bereichsleitung oder GeschäftsleitungVertiefung, oft mit Fallbeispiel, Präsentation oder Arbeitsprobe
AbschlussReferenzauskünfte, dann AngebotBestätigung des Eindrucks, Lohn und Eintritt

In kleinen Firmen ist es oft nur ein Gespräch mit dem Inhaber und vielleicht ein Schnuppertag. In Konzernen und in der öffentlichen Verwaltung sind drei Runden und ein Assessment keine Seltenheit. Fragen Sie am Ende jeder Runde, wie es weitergeht und bis wann Sie Bescheid bekommen.

Die Beteiligten

Wer am Tisch sitzt und was jede Person wissen will

  • HR-Fachperson: achtet auf den Lebenslauf als Ganzes, auf Lücken, auf die Zeugnisse, auf Lohn und Kündigungsfrist und darauf, ob Sie zur Firmenkultur passen.
  • Linienvorgesetzte: will wissen, ob Sie die Arbeit können. Erwarten Sie Fachfragen und konkrete Situationen aus dem Alltag der Abteilung.
  • Teammitglied: prüft, ob man gut mit Ihnen zusammenarbeiten kann. Hier zählen Beispiele aus der Zusammenarbeit mehr als Titel.
  • Personalvermittler: wenn ein Büro dazwischen ist, führt es oft das Erstgespräch, bereitet Sie auf die Firma vor und verhandelt den Lohn mit.

Sitzen mehrere Personen am Tisch, sprechen Sie alle an. Schauen Sie auch die Person an, die gerade nicht fragt.

Mehr als ein Gespräch

Assessment, Arbeitsprobe und Tests

Für Führungsstellen, Traineeprogramme und manche Verwaltungsstellen gibt es ein Assessment. Das kann einen halben oder ganzen Tag dauern und mehrere Teile haben:

  • Rollenspiel: zum Beispiel ein schwieriges Mitarbeitergespräch oder eine Reklamation.
  • Präsentation: eine Aufgabe, die Sie vorher oder vor Ort vorbereiten und dann vorstellen.
  • Fallstudie: Unterlagen lesen, Prioritäten setzen, Entscheid begründen.
  • Online-Tests: Persönlichkeit, Logik, Zahlen oder Sprachen, oft vor dem Gespräch von zu Hause aus.

Fachstellen verlangen manchmal eine Arbeitsprobe: einen Text, eine Analyse, einen Codetest. Lesen Sie die Regeln jeder Aufgabe genau. Viele Firmen verbieten bei Tests ausdrücklich fremde Hilfe, auch durch KI. Wer dagegen verstösst, riskiert die Stelle.

Zwischen den Runden

Nach dem Gespräch: kurz danken, dann warten

Am selben oder am nächsten Tag lohnt sich eine kurze E-Mail an Ihre Kontaktperson: Dank für das Gespräch, ein Satz dazu, was Sie besonders angesprochen hat, und dass Sie sich auf die nächste Runde freuen würden. Drei bis vier Sätze reichen. Lange Nachträge zu Antworten, die Sie lieber anders gegeben hätten, lassen Sie weg.

Hat die Firma einen Termin für die Rückmeldung genannt, warten Sie diesen ab. Ist er ein paar Tage vorbei, dürfen Sie höflich nachfragen. Haben Sie in der Zwischenzeit ein anderes Angebot, sagen Sie es offen. Das beschleunigt oft den Entscheid.

Notieren Sie direkt nach jedem Gespräch, wer was gefragt hat. In der zweiten Runde wird oft an die erste angeknüpft, und dann wissen Sie, wo Sie stehen.

Vor der Zusage

Referenzen: wie die Firma nachfragt

Neben den Arbeitszeugnissen holen viele Schweizer Firmen vor der Zusage telefonisch Referenzen ein. arbeit.swiss beschreibt das übliche Vorgehen so: Im Lebenslauf wird in der Regel vermerkt, «dass Referenzen auf Anfrage bekannt gegeben werden», und «ein separates Blatt mit Referenzpersonen kann auch im Rahmen des Bewerbungsgesprächs abgegeben werden».

  • Wen Sie angeben: frühere Vorgesetzte, die Ihre Arbeit gut kennen. Bei der aktuellen Stelle nur, wenn Ihr Arbeitgeber von der Bewerbung weiss.
  • Vorher informieren: Fragen Sie jede Referenzperson, ob sie einverstanden ist, und sagen Sie ihr, um welche Stelle es geht und was dort wichtig ist.
  • Erreichbarkeit: Telefonnummer und E-Mail aktuell, dazu die Funktion und die Zeit, in der Sie zusammengearbeitet haben.

Wird nach den Referenzen gefragt, sind Sie meist in der engsten Auswahl. Ein guter Moment, um Ihren Referenzpersonen kurz Bescheid zu geben.

Die Zusage

Zusage und Arbeitsvertrag

Die Zusage kommt oft zuerst per Telefon, dann folgt der Vertrag. Nehmen Sie sich Zeit, ihn zu lesen: Funktion, Pensum, Lohn und wie viele Monatslöhne es gibt, Probezeit, Kündigungsfrist, Ferien. Unklares fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.

Das Obligationenrecht sieht in Art. 330b vor: Wurde das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen, muss der Arbeitgeber «spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses» schriftlich informieren über die Namen der Vertragsparteien, das Datum des Beginns, die Funktion, «den Lohn und allfällige Lohnzuschläge» und die wöchentliche Arbeitszeit.

Erst wenn der neue Vertrag unterschrieben ist, kündigen Sie die alte Stelle. Die Frist steht in Ihrem Vertrag. Ohne andere Abrede gilt nach der Probezeit Art. 335c OR, je auf das Ende eines Monats. Wie Sie das im Gespräch beim Thema Eintritt sagen, steht in unserem Ratgeber zu den Bewerbungsgespräch Fragen.

Die ersten Monate

Probezeit nach Art. 335b OR

Die Probezeit ist im Obligationenrecht geregelt. Art. 335b OR sagt:

  • Ohne andere Abrede «gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses» als Probezeit.
  • In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis «jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden».
  • Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann man anders vereinbaren, die Probezeit darf «jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden».
  • Wird die Probezeit wegen Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht effektiv verkürzt, verlängert sie sich entsprechend.

Die Probezeit gilt für beide Seiten: Auch Sie können in dieser Zeit mit kurzer Frist gehen. Nutzen Sie die ersten Wochen, um mit Ihrer Vorgesetzten früh über Erwartungen zu sprechen. Ein Gespräch nach einem Monat, «Bin ich auf dem richtigen Weg?», zeigt Initiative.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall gilt Ihr Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag, und eine Gewerkschaft oder Rechtsberatung hilft weiter.

Wenn es nicht klappt

Bei einer Absage

Eine Absage nach einem Gespräch ist normal und sagt oft mehr über die Konkurrenz als über Sie. Drei Dinge helfen:

  • Nach einer Rückmeldung fragen. Kurz und freundlich per E-Mail oder Telefon. Nicht jede Firma antwortet, aber manche geben wertvolle Hinweise.
  • Notizen machen. Welche Fragen kamen, wo haben Sie gestockt? Das ist die beste Vorbereitung für das nächste Gespräch.
  • Unterstützung nutzen. Sind Sie beim RAV angemeldet, unterstützt Sie laut arbeit.swiss Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater «aktiv bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle».

Für das nächste Gespräch lohnt sich ein fester Plan. Wie Sie die Tage davor einteilen, zeigt der Ratgeber Vorstellungsgespräch vorbereiten.

Teams, Zoom, Meet

Jobinterview online: mit KI-Unterstützung

Viele erste Runden laufen heute per Video. Dort kann ClapAssist helfen: Die App hört das Gespräch auf Ihrem Computer mit, versteht Deutsch, Französisch, Englisch und viele weitere Sprachen und zeigt zu jeder Frage einen Vorschlag aus Ihrem Lebenslauf und dem Inserat. Bei einem Anruf, der nur auf dem Handy läuft, hört die App nichts.

Mehr dazu auf unserer Seite zur KI für Vorstellungsgespräch. Prüfen Sie vorher, ob der Arbeitgeber KI-Hilfe im Gespräch erlaubt. Für Assessments und Online-Tests gilt das ganz besonders.

Quellen

Externe Seiten, auf die sich die Tipps oben stützen, geöffnet und geprüft am genannten Tag.

Md Emteshal, Autor dieses Ratgebers

Geschrieben von Md Emteshal

Md Emteshal hat 2 Jahre Erfahrung im Bereich SEO und schreibt Ratgeber für ClapAssist, ist aber weder Recruiter noch Karrierecoach. Die Tipps in diesen Ratgebern stützen sich auf die Quellen auf jeder Seite, die vor der Veröffentlichung geöffnet und geprüft werden.

Fragen

Häufige Fragen zum Bewerbungsgespräch

Wie viele Runden hat ein Bewerbungsgespräch in der Schweiz?

Oft zwei oder drei: ein kurzes Erstgespräch, ein ausführliches Gespräch mit der Vorgesetzten und manchmal eine Arbeitsprobe oder ein Assessment. In kleinen Firmen ist es oft nur ein Gespräch.

Wie lange dauert die Probezeit in der Schweiz?

Ohne andere Abrede den ersten Monat (Art. 335b OR). Schriftlich kann sie auf höchstens drei Monate verlängert werden. In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen.

Holt die Firma Referenzen ein?

Viele Firmen tun das vor der Zusage telefonisch. arbeit.swiss empfiehlt, im Lebenslauf zu vermerken, dass Referenzen auf Anfrage bekannt gegeben werden, und ein Referenzblatt im Gespräch abzugeben.

Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Nach Art. 330b OR muss der Arbeitgeber bei unbefristeten Stellen oder Stellen über einen Monat spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich informieren über Vertragsparteien, Beginn, Funktion, Lohn und Lohnzuschläge sowie die wöchentliche Arbeitszeit.

Was ist ein Assessment?

Ein halber oder ganzer Tag mit Rollenspielen, Präsentation, Fallstudie und Tests, vor allem für Führungsstellen und Traineeprogramme. Lesen Sie die Regeln: Fremde Hilfe, auch durch KI, ist dort oft verboten.

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